Firmenfeier und Firmenjubiläum: 110-Euro-Freibetrag richtig anwenden
Aktualisiert: 27. Okt.
Für Betriebsveranstaltungen wie Firmenfeier oder Firmenjubiläum gilt in Deutschland ein Freibetrag von 110 Euro je Arbeitnehmer und Veranstaltung, für höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Bleiben die Aufwendungen pro teilnehmender Person darunter, entsteht für die Beschäftigten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dieser Beitrag erklärt, was mitgerechnet wird, wie die Berechnung funktioniert, wo typische Stolpersteine liegen und was bei einer Jubiläumsfeier zusätzlich zu beachten ist. Er ersetzt keine steuerliche Beratung.

Kurz zusammengefasst
✓ Der Freibetrag beträgt 110 Euro brutto inklusive Umsatzsteuer pro teilnehmender Person und Veranstaltung, für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr. ✓ Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze: Nur der Betrag darüber ist steuerpflichtig. ✓ Zu den Aufwendungen zählen nicht nur Essen und Getränke, sondern auch Raummiete, Musik, Technik und Eventkosten. ✓ Ein Firmenjubiläum mit der Belegschaft zählt in der Regel als eine der zwei begünstigten Veranstaltungen. ✓ Prüfen Sie die Berechnung mit Ihrer Steuerberatung, bevor Sie das Budget festlegen. |
Wann liegt eine Betriebsveranstaltung vor?
Eine Betriebsveranstaltung ist eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, zum Beispiel ein Sommerfest, eine Weihnachtsfeier, ein Betriebsausflug oder eine Jubiläumsfeier. Typische Voraussetzungen sind:
Die Veranstaltung steht grundsätzlich allen Beschäftigten des Betriebs oder eines Betriebsteils offen, zum Beispiel einer Abteilung.
Sie wird vom Arbeitgeber oder in dessen Auftrag organisiert.
Es handelt sich nicht um eine reine Geschäftsveranstaltung wie eine Schulung.
Feiern ausschließlich für Kunden oder Geschäftspartner fallen nicht unter diese Regel. Hier gelten andere Vorschriften zu Bewirtung und Geschenken.
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Was zählt zu den Aufwendungen?
Zu den Aufwendungen pro Person zählen alle Zuwendungen des Arbeitgebers, einschließlich Umsatzsteuer. Dazu gehören:
Speisen, Getränke und Genussmittel
Raummiete, Dekoration und Technik
Musik, Künstler, Moderation und Fotografie
Eintrittskarten und Eventgebühren
Geschenke, die im Rahmen der Veranstaltung gegeben werden
Honorare für Eventplaner und Dienstleister
Aufwendungen für den äußeren Rahmen werden auf alle Teilnehmenden umgelegt, auch wenn Einzelne sie nicht nutzen. Übernimmt der Arbeitgeber auch Kosten für Begleitpersonen, werden diese dem Beschäftigten zugerechnet.
So wird gerechnet: ein Beispiel
Ein vereinfachtes Zahlenbeispiel:
Gesamtkosten der Feier inklusive Umsatzsteuer: 9.000 Euro.
Eingeladen waren 100 Beschäftigte, 90 nehmen teil.
Kosten pro Teilnehmerin oder Teilnehmer: 9.000 geteilt durch 90 gleich 100 Euro.
100 Euro liegen unter dem Freibetrag von 110 Euro, es entsteht kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wenn nur 70 Personen kommen, steigt der Betrag auf rund 128,57 Euro pro Person. Dann liegt der Überschuss bei rund 18,57 Euro je Teilnehmenden. Dieser Teil ist steuerpflichtig, kann aber unter Umständen pauschal mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG). Das Beispiel ist eine Vereinfachung. Details hängen vom Einzelfall ab.
Firmenjubiläum und Steuer
Ein Firmenjubiläum ist oft die teuerste Feier eines Jahrzehnts. Deshalb lohnt ein genauer Blick auf die steuerliche Einordnung:
Jubiläumsfeier mit der Belegschaft: Steht die Feier allen Beschäftigten oder einem Betriebsteil offen, gilt sie in der Regel als Betriebsveranstaltung. Der Freibetrag von 110 Euro pro Person greift, und die Feier zählt als eine der zwei begünstigten Veranstaltungen im Jahr.
Drei Feiern im Jubiläumsjahr: Kommen Sommerfest, Jubiläumsgala und Weihnachtsfeier zusammen, sind nur zwei davon begünstigt. Planen Sie, welche Veranstaltung den Freibetrag nutzen soll, oder legen Sie zwei Anlässe zusammen.
Gala über 110 Euro pro Person: Eine festliche Jubiläumsfeier mit Menü, Show und Technik kann den Freibetrag schnell übersteigen. Der Mehrbetrag ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber unter Umständen pauschal versteuert werden. Kalkulieren Sie das von Anfang an ein.
Gemischte Feier mit Kunden und Partnern: Nehmen neben Beschäftigten auch Geschäftspartner teil, sollten die Kosten nach Personengruppen aufgeteilt werden. Für den Anteil der externen Gäste gelten die Regeln zu Bewirtung und Geschenken an Geschäftspartner.
Jubiläumsgeschenke: Geschenke, die während der Feier übergeben werden, zählen zu den Aufwendungen der Veranstaltung. Geschenke außerhalb der Feier, etwa ein Gutschein zum Jubiläum, folgen eigenen Regeln.
Dienstjubiläum einzelner Mitarbeitender: Die Ehrung eines einzelnen Jubilars gilt in der Regel nicht als Betriebsveranstaltung. Für Empfänge zu runden Arbeitnehmerjubiläen gelten eigene Regeln.
Lassen Sie die Einordnung vor der Planung mit Ihrer Steuerberatung klären. Budget-Richtwerte für unterschiedliche Jubiläumsformate finden Sie im Beitrag Firmenjubiläum als Event.

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Was nicht unter den Freibetrag fällt
Nicht jede Zusammenkunft ist eine Betriebsveranstaltung im steuerlichen Sinn. Reine Arbeitsessen, Meetings mit Verpflegung, Schulungen oder Tagungen haben keinen gesellschaftlichen Charakter und werden anders behandelt. Gemischte Anlässe, etwa eine Jahrestagung mit Abendfeier, sollten Sie getrennt abrechnen und von der Steuerberatung einordnen lassen.
Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Finden mehr als zwei statt, kann der Arbeitgeber in der Regel wählen, auf welche der Freibetrag angewendet wird. Weitere Details zur Terminwahl finden Sie im Beitrag Firmenfeier Termin.
Typische Stolpersteine und Dokumentation
Absagen: Je weniger Personen teilnehmen, desto höher der Betrag pro Kopf. Planen Sie deshalb realistisch.
Geschenke: Geschenke bei der Feier zählen zu den Aufwendungen. Hohe Preise können den Freibetrag sprengen.
Nur Führungskräfte: Veranstaltungen, die nur einem begrenzten Kreis offenstehen, sind unter Umständen nicht begünstigt.
Externe Gäste: Kosten für Kunden oder Geschäftspartner werden nicht mit eingerechnet, sollten aber sauber getrennt abgerechnet werden.
Fehlende Belege: Sammeln Sie Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die Einladung mit Gästekreis, die Teilnehmerliste und eine Aufstellung, welche Kosten zu welchem Block gehören.
Legen Sie intern fest, wer die Unterlagen sammelt und wann sie an die Lohnbuchhaltung gehen. Kalkulieren Sie vorab mit der erwarteten Teilnehmerzahl, holen Sie Angebote inklusive Umsatzsteuer ein und führen Sie Plan- und Ist-Zahlen in einer Übersicht. Mehr dazu im Beitrag Firmenfeier Budget.
Häufige Fragen zum 110-Euro-Freibetrag bei Firmenfeier und Firmenjubiläum
Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsfeiern?
110 Euro brutto je Teilnehmerin oder Teilnehmer und Veranstaltung, für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr.
Gilt der 110-Euro-Freibetrag auch für ein Firmenjubiläum?
Ja, wenn die Jubiläumsfeier allen Beschäftigten oder einem Betriebsteil offensteht. Sie zählt dann als eine der zwei begünstigten Betriebsveranstaltungen im Jahr. Kosten für externe Gäste werden getrennt betrachtet.
Was passiert, wenn die Kosten den Freibetrag übersteigen?
Der übersteigende Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann ihn unter Umständen pauschal mit 25 Prozent versteuern. Lassen Sie das im Einzelfall prüfen.
Zählen Kosten für Begleitpersonen mit?
Ja, Aufwendungen für Begleitpersonen werden dem Beschäftigten zugerechnet und erhöhen den Betrag, der gegen den Freibetrag gerechnet wird.
Gilt der Freibetrag auch für Kundenfeiern?
Nein, er gilt für Betriebsveranstaltungen mit Beschäftigten. Für Kunden gelten andere Regeln, die Sie mit Ihrer Steuerberatung klären sollten.
Sie planen eine Firmenfeier oder ein Firmenjubiläum?
Wir planen Feiern mit Blick auf Ihr Budget und die steuerliche Einordnung, die Prüfung bleibt bei Ihrer Steuerberatung. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie auf der Seite Corporate Events.
Schreiben Sie uns kurz Anlass, Datum, Gästezahl und Ort – wir melden uns mit einem unverbindlichen Vorschlag. Jetzt Event anfragen oder per E-Mail an info@blackiceevents.de.
Ihr Ansprechpartner: Leon Schilke, Operatives Geschäft. Er meldet sich innerhalb eines Werktags mit einem unverbindlichen Vorschlag.




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