110-Euro-Rechner für Weihnachtsfeier und Sommerfest

Gesamtkosten und Gäste eintragen: Der Rechner zeigt, ob der Freibetrag von 110 € pro Person reicht, was darüber versteuert werden muss und wie hoch das steuerfreie Budget ist.

Grundlage: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Der Freibetrag gilt je anwesender Person und Veranstaltung, für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr, und nur, wenn alle Mitarbeitenden (bzw. eines Betriebsteils) teilnehmen dürfen. Zu den Kosten zählen alle Ausgaben inklusive Umsatzsteuer, auch für Location, Technik und Eventagentur. Kosten von Begleitpersonen werden dem Mitarbeitenden zugerechnet; Kosten für kurzfristige Absagen werden auf die Anwesenden verteilt. Den übersteigenden Betrag kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 % Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (und ggf. pauschaler Kirchensteuer, je nach Bundesland) versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG); dann bleibt er sozialversicherungsfrei. Vereinfachte Berechnung, keine Steuerberatung.