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Firmenjubiläum und Steuern: 110-Euro-Freibetrag einfach erklärt

31. Aug. 2024
4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Stunden

Für Betriebsveranstaltungen wie ein Firmenjubiläum mit der Belegschaft gilt steuerlich ein Freibetrag von 110 Euro je teilnehmender Person und Veranstaltung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Er gilt für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Bleiben die auf die Teilnehmenden entfallenden Kosten unter dieser Grenze, entsteht für die Mitarbeitenden in der Regel kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wird der Betrag überschritten, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen verständlich. Er ersetzt keine Steuerberatung: Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Kurz zusammengefasst

  • Der Freibetrag beträgt 110 Euro je Teilnehmer und Veranstaltung, für höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr.

  • Er gilt für Betriebsveranstaltungen, die allen Betriebsangehörigen oder einer abgegrenzten Gruppe offenstehen. Kundenevents zählen nicht dazu.

  • Alle Gesamtkosten (Verpflegung, Raum, Musik, Deko, Agenturleistung) werden auf die tatsächlich Teilnehmenden verteilt.

  • Wird der Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig; eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber ist möglich.

  • Dokumentieren Sie Kosten, Teilnehmerliste und Veranstaltungsart sauber.

Wann gilt eine Feier als Betriebsveranstaltung?

Eine Betriebsveranstaltung ist eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Typische Beispiele sind Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Betriebsausflüge und Jubiläumsfeiern. Entscheidend ist, dass sie allen Angehörigen des Betriebs oder einer Abteilung offensteht. Wenn nur eine ausgewählte Gruppe teilnehmen darf, etwa nur Führungskräfte, greift der Freibetrag in der Regel nicht. Ein Firmenjubiläum, zu dem nur Kunden und Partner eingeladen sind, ist keine Betriebsveranstaltung im steuerlichen Sinn. Bei Mischformen mit Mitarbeitenden und Kunden sind Aufteilungen und Einzelfallprüfung nötig.

Der Freibetrag von 110 Euro im Detail

Der Freibetrag gilt pro Arbeitnehmer und pro Veranstaltung. Er ist ein Freibetrag und keine Freigrenze: Übersteigen die Kosten den Betrag, wird nur der übersteigende Teil versteuert, nicht die gesamte Zuwendung. Die Grenze gilt inklusive Umsatzsteuer, es zählt also der Bruttobetrag. Für höchstens zwei Veranstaltungen jährlich kann der Freibetrag genutzt werden. Wer mehr als zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr feiert, muss die weiteren steuerlich anders behandeln.

Welche Kosten zählen dazu?

Zu den Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zählen in der Regel alle Kosten, die dem Arbeitgeber dafür entstehen, auch wenn sie direkt an Dienstleister gezahlt werden:

  1. Speisen, Getränke und Genussmittel.

  2. Raummiete und Nebenkosten der Location.

  3. Musik, Künstler und Programm.

  4. Dekoration, Technik und Personal.

  5. Anteilige Kosten für Eventagenturen, wenn sie die Veranstaltung betreuen.

  6. Geschenke im Rahmen der Veranstaltung, die den Teilnehmenden übergeben werden.

Kosten, die nicht der Veranstaltung selbst dienen, wie Reisekosten für Übernachtungen, werden steuerlich teils gesondert betrachtet. Das ist ein typischer Punkt für die Steuerberatung.

Wie die Kosten verteilt werden

Die Gesamtkosten werden durch die Zahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmenden geteilt, nicht durch die Zahl der Eingeladenen. Dabei zählen auch Begleitpersonen, deren Kosten dem Mitarbeitenden zugerechnet werden. Ein fiktives Rechenbeispiel zur Orientierung:

  • Szenario A: Gesamtkosten 9.000 Euro, 100 Teilnehmende. Pro Person 90 Euro, also unter dem Freibetrag. Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.

  • Szenario B: Gesamtkosten 12.500 Euro, 100 Teilnehmende. Pro Person 125 Euro, also 15 Euro über dem Freibetrag. Für diese 15 Euro je Person fällt Lohnsteuer an, sofern der Arbeitgeber nicht pauschaliert.

Bleiben weniger Gäste als geplant, steigt der Betrag pro Person. Auch deshalb lohnt es sich, Zusagen genau zu verfolgen. Mehr dazu im Beitrag Gästeliste fürs Firmenjubiläum.

Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?

Der übersteigende Betrag ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann in der Regel die Lohnsteuer pauschal übernehmen, sodass die Mitarbeitenden nicht persönlich belastet werden. Die Pauschalierung hat steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen, die Sie mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung klären sollten. Prüfen Sie außerdem, ob Kosten durch Anpassung des Formats gesenkt werden können, etwa durch weniger Programm oder eine günstigere Location. Anregungen finden Sie im Beitrag Firmenjubiläum Budget.

Kunden, Geschäftspartner und Geschenke

Für Kundenevents gelten andere Regeln. Bewirtungskosten für Geschäftspartner sind nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar, und Geschenke an Geschäftspartner unterliegen eigenen Betragsgrenzen und Dokumentationspflichten. Details zu Geschenken lesen Sie im Beitrag Geschenke zum Firmenjubiläum. Wenn Sie eine gemischte Veranstaltung planen, bitten Sie Ihre Steuerberatung, Kosten und Teilnehmer sauber aufzuteilen.

Dokumentation und Vorgehen

Gehen Sie in drei Schritten vor:

  1. Vorab klären: Veranstaltungsart, Teilnehmerkreis, Anzahl der Betriebsveranstaltungen im Jahr und Budget mit der Steuerberatung besprechen.

  2. Während der Planung: Kosten nach Posten erfassen, Teilnehmerliste führen und Zusagen aktualisieren.

  3. Nach der Feier: Teilnehmerzahl bestätigen, Gesamtkosten durch Teilnehmende teilen und gegebenenfalls Pauschalierung vornehmen.

Bewahren Sie Belege, Rechnungen, Einladung und Teilnehmerliste auf, damit die Behandlung bei einer Prüfung nachvollziehbar ist.

Typische Fehler bei der steuerlichen Behandlung

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Stolpersteine:

  • Teilnehmerkreis zu eng gezogen: Wenn nur ein Teil der Belegschaft eingeladen wird, ist die Anwendung des Freibetrags fraglich.

  • Kosten nicht vollständig erfasst: Wer Technik, Dekoration, Agentur und Trinkgelder vergisst, unterschätzt den Betrag pro Person.

  • Teilnehmerzahl nicht dokumentiert: Ohne belegte Anwesenheit lässt sich der Pro-Kopf-Betrag nicht nachweisen.

  • Zu viele Veranstaltungen im Jahr: Weihnachtsfeier, Sommerfest und Jubiläum zusammen können die Grenze von zwei Veranstaltungen überschreiten.

  • Gemischte Feier ohne Aufteilung: Wenn Kunden und Mitarbeitende zusammen feiern, sollten Kosten sauber zugeordnet werden.

Planen Sie Ihr Jubiläum daher gemeinsam mit der Lohnbuchhaltung und holen Sie die Einschätzung Ihrer Steuerberatung bereits vor der Beauftragung ein.

Häufige Fragen zu Firmenjubiläum und Steuern

Gilt der Freibetrag für Jubiläumsfeiern?

Ja, wenn die Feier als Betriebsveranstaltung gilt, also allen Betriebsangehörigen oder einer abgegrenzten Gruppe offensteht. Prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Sind Begleitpersonen eingeschlossen?

Ihre Kosten werden in der Regel dem Mitarbeitenden zugerechnet und zählen mit. Das erhöht den Betrag pro Teilnehmer.

Wie viele Betriebsveranstaltungen sind begünstigt?

Der Freibetrag gilt für höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr. Weitere Veranstaltungen werden anders behandelt.

Was gilt für Dienstjubiläen einzelner Mitarbeitender?

Sie sind ein anderer Fall als die Betriebsveranstaltung für alle. Es gelten eigene Regeln für Zuwendungen aus persönlichem Anlass. Details im Beitrag Dienstjubiläum feiern.

Sie planen ein Firmenjubiläum?

Schreiben Sie uns kurz Anlass, Datum, Gästezahl und Ort, wir melden uns mit einem unverbindlichen Vorschlag. Jetzt Event anfragen oder per E-Mail an info@blackiceevents.de. Mehr zu unserem Angebot unter Corporate Events.

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